Bitte machen Sie auf der nächsten Seite zu jedem Punkt Angaben. Auf der übernächsten Seite können Sie freiwillige Angaben zu Ihrer Person machen. Bei Gerichtsverfahren ist es von Vorteil, wenn es Zeugen gibt.
Hinweise abgeben können:
Alle Betriebsbeschäftigten in Festanstellung, Teilzeitkräfte, Aushilfen, Kurzzeitbeschäftigte, Praktikanten, Geschäftspartner, Kunden, Lieferanten, temporäre Partner, alle die mit auer-knapp sowie Eisen-Auer GmbH in Singen Zusammenarbeiten, sind berechtigt, einen Hinweis abzugeben.
Der Hinweis wird zu 100% anonym, digital eingereicht und nicht getrackt. Sie bleiben, wie es gesetzlich vorgeschrieben ist 100% anonym.
Das Hinweisgeber-System bezweckt die Entgegennahme von Meldungen über Verstöße gegen Gesetze, Verhaltenskodex und Richtlinien. Für allgemeine Beschwerden oder Fragen zu unseren Produkten oder zur Gewährleistung von Produkten wenden Sie sich bitte an unsere allgemeine Kontaktadresse.
Bitte teilen Sie uns nur Meldungen mit, von denen Sie wirklich sicher sind, dass sie den Tatsachen entsprechen und die sie auch gegebenenfalls beweisen können. Es muss alles den Tatsachen und der Wahrheit entsprechen. Wir möchten keine Unschuldigen verurteilen.
Bitte bedenken Sie, dass falls es zu einem gerichtlichen Strafverfahren kommt, Sie falsche Angaben machen, bewusst Behauptungen machen, die nicht der Tatsache und Wahrheit entsprechen, ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden kann.
In Zweifelsfällen kennzeichnen Sie Ihre Meldung als Vermutung/ Verdacht oder als Aussage dritter Personen.
Lassen Sie sich nicht beeinflussen oder bedrohen, wenn Sie einen Hinweis abgeben. Falls Sie bedroht werden, bringen Sie das sofort zu polizeilicher Anzeige.
Wenn Sie persönlich freiwillige Angaben wie Name, Anschrift, Kontaktdaten abgeben, können wir Sie identifizieren, das dient nur zur Aufklärung zur Tat. Für die Aufklärung eines Verstoßes oder Hinweises, werden wir schnell reagieren und effektiv vorgehen. Ihre Identität wird grundsätzlich ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung keinen anderen Personen preisgegeben. Nur ermittelnde Behörden bekommen Ihre Anschrift.
Unserem eigens eingerichteten Ombudservice (Betriebsrat) werden alle Informationen mitgeteilt. Die ermittelnden Personen leiten alles ein, wie die Bearbeitung von erforderlichen, einzubindenden, zuständigen Abteilungen und Stellen. (Ausnahmen können insbesondere bei behördlichen Untersuchungen oder in Gerichtsverfahren gelten). Unser Ombudservice erhält im ersten Schritt Kenntnis von Ihrer Meldung und begleitet alle anstehenden Schritte, die zur Aufklärung beitragen. Nicht befugte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten keinen Zugriff auf Ihre Meldung. Sämtliche Informationen Ihrer Meldung werden streng vertraulich behandelt. Sie haben zudem jederzeit die Möglichkeit, auch nachträglich weitere Informationen über unser Hinweisgebersystem zu bekommen.
Erfolgsmeldungen oder Informationen ob die Fälle aufgeklärt wurden, geben wir keine heraus und behandeln auch das 100% anonym. Alle Fälle werden sofort bearbeitet und so schnell wie möglich mit entsprechenden Konsequenzen über den Rechtsweg aufgeklärt.
Fälle, bei denen öffentliches Interesse besteht, werden dann öffentlich bekannt gegeben. Alle anderen werden, wie gesetzlich vorgeschrieben, nicht preisgegeben.